Unpünktliche Mietzahlungen

Unpünktliche Mietzahlungen

Nach einem Urteil des OLG Düsseldorf vom 08.07.2008 (I 24 U 177/07) sind regelmäßig unpünktliche Mietzahlungen nach einer vorherigen Abmahnung ausreichend, um eine fristlose Kündigung des Mietvertrages zu begründen.

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