Unbefugtes Parken

Unbefugtes Parken

Das unbefugte Abstellen eines Fahrzeugs auf einem Privatgrundstück erfüllt den Tatbestand der verbotenen Eigenmacht. Der Besitzer des Grundstücks darf sich dagegen wehren, indem er das Fahrzeug abschleppen lässt. Die ihm dadurch entstehenden Kosten des Abschleppens kann er als Schadensersatz vom Fahrzeugführer zurück verlangen.

Besonders wenn der Besitzer des Grundstücks deutlich sichtbar darauf hinweist, daß unbefugt parkende Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt werden, hat der Besitzer im Sinne der Selbsthilfe das Recht, das Abschleppen zu veranlassen. Dies wurde vom BGH ausdrücklich als dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (im Sinne von § 242 BGB) entsprechend eingestuft. Der Fahrzeugführer hat die durch seine verbotene Eigenmacht verursachten Kosten zu tragen. (BGH, Urteil v. 5.6.2009, V ZR 144/08.)

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