Mieter müssen heizen!

Mieter müssen heizen!

Wie das Landgericht Hagen festgestellt hat, gehört es zu den Pflichten eines Mieters, die gemieteten Räume ausreichend zu heizen, um Schäden an der gemieteten Wohnung zu vermeiden. Unzureichende Heizung der Räume sei geeignet, Frostschäden bzw. Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmelbildung hervorzurufen. Eine nicht ausreichende Heizung sei deswegen ein vertretbarer Kündigungsgrund.

(LG Hagen, Az. 10 S 163/07)

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