Fristlose Kündigung bei falscher Selbstauskunft

Fristlose Kündigung bei falscher Selbstauskunft

Ein Vermieter ist berechtigt, von seinem Mieter im Rahmen einer Selbstauskunft Informationen über Arbeitgeber, beruflicher Stellung und den Einkünften des Mieters einzuholen. Macht der Mieter im Rahmen dieser Selbstauskunft falsche Angaben, ist der Vermieter berechtigt, den Mieter fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, auch ohne daß ein Mietausfall entstanden sein muß.  (LG München I, Urteil vom 25.03.2009 – 14 S 18532/08.)

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