Eigentum an Thermostatventilen

Eigentum an Thermostatventilen

Wenn eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine zentrale Heizungsanlage besitzt, so gehören die Thermostatventile in den Wohnungen ebenfalls zum gemeinschaftlichen Eigentum. Daraus ergibt sich, dass die Kosten der Instandhaltung oder Instandsetzung dieser Thermostatventile zu Lasten der WEG gehen. (OLG Stuttgart v. 13.11.2007, 8 W 404/07)

Die Kommentare sind geschlossen.