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Kategorie: Mietrecht

Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Mietern

Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Mietern

Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatzansprüche gegenüber einem Mieter wegen Beschädigung von Gemeinschaftseigentum (etwa am Aufzug), so kann sich der Mieter laut einem Urteil des BGH nicht auf die mietrechtliche Vorschrift des § 548 Abs. 1 BGB, die eine kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten vorsieht, berufen. Vielmehr gilt die Regelverjährung von drei Jahren. (BGH, Urteil vom 29.06.2011 – VIII ZR 349/19)

Keine Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen

Keine Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen

Nicht zulässig ist es, Mieter in ihrer Gestaltungsfreiheit bei Schönheitsreparaturen durch eine Vorschrift der zu verwendenden Farbe zum Zeitpunkt der Rückgabe (z. B. nur Weiß) einzuschränken. Hier geht das Recht des Mieters auf Gestaltungsfreiheit den berechtigten Interessen des Vermieters vor. (BGH, Beschluss vom 14.12.2010 VIII 198/10)

Umlage von Kosten der Gartenpflege

Umlage von Kosten der Gartenpflege

Ob Kosten der Gartenpflege auf die den Garten nutzenden Mietparteien umgelegt werden dürfen oder vom Eigentümer zu tragen sind, muß im Einzelfall entschieden werden. So hat das Amtsgericht Köln etwa entschieden, daß die Beseitigung einzelner Äste an einem Baum durchaus umlagefähige Kosten verursache, während dagegen das Fällen sämtlicher Bäume auf einem Grundstück eine Umgestaltung des gesamten Gartens sei, deren Kosten der Eigentümer zu tragen habe. (Ag Köln, Az.: 207 C 213/00).

Spinne in der Tiefgarage

Spinne in der Tiefgarage

Eine Frau, die sich in einer Tiefgarage vor einer Spinne erschreckt und sich bei einem dadurch verursachten Sturz erheblich verletzt hatte, verklagte den für die Reinigung der Garage zuständigen Hausmeisterservice auf 6.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz.

Das OLG Karlsruhe hat den Hausmeisterservice freigesprochen und festgestellt, daß es sich bei der Begegnung mit der Spinne um ein allgemeines Lebensrisiko handele, das sich auch durch sorgfältige Reinigung nicht vermeiden lasse. Dies gelte insbesondere bei einer offenen Garagenanlage. (OLG Karlruhe, Urteil vom 24.06.2009, 7 U 58/09)

Suchauftrag begründet Maklervertrag

Suchauftrag begründet Maklervertrag

Wenn sich ein Kunde an einen gewerbsmäßigen Makler wegen eines Suchauftrags wendet, handelt es sich dabei um ein Angebot auf Abschluß eines Nachweismaklervertrages. Zur Annahme dieses Angebots genügt es, daß der Makler seine Tätigkeit aufnimmt. Behauptet der Kunde nachträglich, es sei vereinbart worden, daß die Provision des Maklers vom zukünftigen Vermieter gezahlt werden solle, so trägt er für diese Behauptung die Beweislast. (BGH, Beschl. v. 24.09.2009 – III ZR 96/09 (OLG Düsseldorf))