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Autor: Marius Fraenzel

Grillplatz richtig auswählen

Grillplatz richtig auswählen

Eines der zentralen Prinzipien des Zusammenlebens auch in einer WEG ist die gegenseitige Rücksichtnahme. Dazu gehört es auch, einen offenen Grillplatz so auszuwählen und anzulegen, daß Miteigentümer nicht belästigt werden. In einem vom OLG Bayern verhandelten Fall wurde entschieden, daß ein Miteigentümer einen Grillplatz, den er unter dem Schlafzimmerfenster eines anderen Eigentümers angelegt hatte, verlagern mußte. (OLG Bayern, Az.: 2 Z BR 16/02).

Kurzfristige Vermietung von Wohneigentum

Kurzfristige Vermietung von Wohneigentum

Die Vermietung einer Eigentumswohnung an wechselnde Feriengäste ist Teil der zulässigen Wohnnutzung, falls die Teilungserklärung nichts anderes bestimmt oder die Wohnungseigentümer nichts anderes vereinbart haben. Dabei kommt es nicht auf die Länge des Mietzeitraums (tage- oder wochenweise) an. Eine solche kurzzeitige Vermietung stellt keine gewerbliche Nutzung des Wohneigentums dar. (BGH, Urteil vom 15.01.2010 – VZR 72/09; LG Karlsruhe, Beschluss vom 07.04.2009 – 11 S 56/08.)

Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen

Steuerermäßigung bei Handwerkerleistungen

Das Bundesfinanzministerium teilt in seinem Anwendungsschreiben vom 15. Februar 2010 mit, daß die Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen zum 01.01.2009 auf 20 Prozent von 6.000 € (= 1.200 €) verdoppelt wurde.

Nach § 52 Abs. 50b Satz 4 EstG ist die Regelung erstmals für im Veranlagungszeitraum 2009 geleistete Aufwendungen anzuwenden, soweit die den Aufwendungen zu Grunde liegenden Leistungen nach dem 31.12.2008 erbracht worden sind.

Kosten der Öltankreinigung

Kosten der Öltankreinigung

Die durch die wiederkehrende Reinigung des Öltanks entstehenden Kosten stellen umlagefähige Betriebskosten dar. Dabei gilt, daß Betriebskosten, die nicht jährlich, sondern in größeren zeitlichen Abständen auftreten, in dem Jahr umgelegt werden dürfen, in dem sie entstehen. (BGH, Urteil vom 11.11.2009 – VIII ZR 221/08 (LG Heidelberg).)

Rechte der WEG bei Parabol-Antennen

Rechte der WEG bei Parabol-Antennen

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft muß die eigenmächtige Anbringung einer Parabolantenne durch einen Miteigentümer nicht hinnehmen. Nicht nur muß der Errichtung selbst durch die WEG zugestimmt werden, sondern diese hat auch das Recht, über den Ort, an dem die Antenne angebracht werden darf, zu bestimmen. Die Staatszugehörigkeit des errichtenden Miteigentümers begründet dabei keine Sonderrechte. (BGH, Urteil vom 13.11.2009 – V ZR 10/09 (LG Frankfurt/M.).)