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Autor: Marius Fraenzel

Der Hausverwalter als Manager

Der Hausverwalter als Manager

Anlässlich des Umzugs der VGF in die neuen, größeren Räume in der Höher Straße in Merscheid hat das Solinger Tageblatt in seinem Wirtschaftsteil ein Porträt des Unternehmens veröffentlicht:

(Klick aufs Bild öffnet größere Version.)
Mieter müssen heizen!

Mieter müssen heizen!

Wie das Landgericht Hagen festgestellt hat, gehört es zu den Pflichten eines Mieters, die gemieteten Räume ausreichend zu heizen, um Schäden an der gemieteten Wohnung zu vermeiden. Unzureichende Heizung der Räume sei geeignet, Frostschäden bzw. Schäden durch Feuchtigkeit und Schimmelbildung hervorzurufen. Eine nicht ausreichende Heizung sei deswegen ein vertretbarer Kündigungsgrund.

(LG Hagen, Az. 10 S 163/07)

Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Mietern

Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegenüber Mietern

Hat eine Wohnungseigentümergemeinschaft Schadensersatzansprüche gegenüber einem Mieter wegen Beschädigung von Gemeinschaftseigentum (etwa am Aufzug), so kann sich der Mieter laut einem Urteil des BGH nicht auf die mietrechtliche Vorschrift des § 548 Abs. 1 BGB, die eine kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten vorsieht, berufen. Vielmehr gilt die Regelverjährung von drei Jahren. (BGH, Urteil vom 29.06.2011 – VIII ZR 349/19)

Keine Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen

Keine Farbwahlklausel bei Schönheitsreparaturen

Nicht zulässig ist es, Mieter in ihrer Gestaltungsfreiheit bei Schönheitsreparaturen durch eine Vorschrift der zu verwendenden Farbe zum Zeitpunkt der Rückgabe (z. B. nur Weiß) einzuschränken. Hier geht das Recht des Mieters auf Gestaltungsfreiheit den berechtigten Interessen des Vermieters vor. (BGH, Beschluss vom 14.12.2010 VIII 198/10)

Änderung der Ferienregelung

Änderung der Ferienregelung

Um das Service-Angebot unserer Firma noch weiter zu verbessern, haben wir uns entschlossen, die bisherige Ferienregelung während der Sommerzeit aufzugeben. Ab diesem Jahr wird es also keine Betriebsferien der VGF mehr geben, sondern unsere Mitarbeiter können ihren Urlaub individuell planen.

Für unsere Kunden bedeutet das, daß die VGF auch während der Sommerzeit normal erreichbar ist. So können wir gerade in dringenden Fälle noch schneller reagieren als in den vergangenen Jahren.